Wie sind Fördermittel zu beantragen?
Für die Projektförderung sind antragsberechtigt Vertreter von Einrichtungen und anerkannten Gruppen der TU Clausthal. Der/Die Antragsteller/-in bzw. Empfänger der Fördermittel muss Mitglied im Verein sein bzw. werden. Der Antrag ist per Post oder E-Mail spätestens zwei Monate vor dem Projekttermin an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten. Bitte nutzen Sie das Antragsformular und reichen es an den Verein von Freunden ein:
- per E-mail: vvf@tu-clausthal.de
- per Brief: Verein von Freunden der TU Clausthal e.V., Aulastr. 8, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Der Vorstand des Verein von Freunden entscheidet über die Förderung eines Projektes sowie die Förderhöhe. Der/Die Antragsteller/-in erhält darüber eine schriftliche Nachricht.
Hinweise für die Mittelabrechnung:
Nach Abschluss des Projekts sind in Höhe der bewilligten Mittel Kopien der Originalrechnungsbelege (Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungskosten, sonstige Ausgaben) einzureichen. Für die Veröffentlichung in unserer Zeitschrift TUConntact ist ein Bericht (1 bis 2 Seiten, DIN A 4, elektronische Übermittlung mit 1 bis 2 Bildern) bereitzustellen.